Anfang Februar kommen Gesundheitsexperten aus Deutschland und 33 weiteren Ländern anlässlich der 146. Tagung des Exekutivrats der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammen. Diese Delegierten bilden das zentrale Entscheidungsorgan, das die WHO hinsichtlich globaler Gesundheitsfragen lenkt und hierbei unterschiedliche Themenbereiche behandelt, die von Impfungen und Lebensmittelsicherheit bis hin zu Ernährung von stillenden Müttern, Säuglingen und Kindern reichen. Deutschland hat im Bereich globale Gesundheit und Entwicklung eine führende Stellung inne und somit großen Einfluss auf den Exekutivrat, wo andere Länder seinen Ansichten aufmerksam Gehör schenken.
In diesem Jahr wird der Exekutivrat die globale Strategie und den Aktionsplan zu öffentlicher Gesundheit, Innovation und geistigem Eigentum (Global Strategy and Plan of Action on Public Health, Innovation and Intellectual Property, GSPOA) wiederaufgreifen. Die nach langjährigen Verhandlungen 2008 per Konsens angenommene GSPOA ist ein Rahmenwerk, das Ländern bei der Festlegung von Grundsätzen zur Förderung des Entdeckens neuer Behandlungsmethoden und Therapien für Krankheiten, von denen Menschen in Entwicklungsländern unverhältnismäßig stark betroffen sind, helfen soll. Hierbei war bedeutend, dass die GSPOA den Schutz von geistigem Eigentum (Intellectual Property, IP) als „einen wichtigen Anreiz im Rahmen der Entwicklung von Gesundheitsprodukten“ anerkannte.
Bedauerlicherweise wurden Bemühungen unternommen, eine Neuausrichtung der GSPOA auf solche Anliegen zu erreichen, die Innovation sowohl in entwickelten als auch in Entwicklungsländern negativ beeinträchtigen würden. Geistige Eigentumsrechte sind Innovationen im Gesundheitsbereich förderlich. Anstatt den Schutz geistigen Eigentums zu stärken, drängten gewisse Gruppen Regierungen dazu, ihn zu schwächen, beispielsweise durch die Rücknahme von Patenten für neue Erfindungen, auch als Zwangslizenz bekannt. Untersuchungen widerlegen jedoch die irrtümliche Annahme, dass der Schutz geistigen Eigentums Patienten den Zugang zu neuen Technologien verwehren würde, und weisen auf eine Vielzahl anderer Faktoren hin, die den Zugang erschweren
In der Vergangenheit hat Deutschland geistige Eigentumsrechte und biomedizinische Forschung und Entwicklung geschätzt und vehement verteidigt und hierbei anerkannt, dass, „damit unternehmerische Kreativität und Innovationen ihr volles Potenzial ausschöpfen können, Unternehmen gute staatliche Rahmenbedingungen benötigen, die so unbürokratisch wie nur möglich sein sollten.“ Die Schwerpunktsetzung auf Innovation spiegelt sich in Deutschlands robustem biopharmazeutischen Markt wider. Beispielsweise wurden in Deutschland 2018 38 neue Biopharmazeutika zugelassen – mehr als je zuvor. Außerdem stellte der Anstieg der im biopharmazeutischen Sektor beschäftigten Arbeitskräfte um 5,7 % auf 49.700 Beschäftigte einen neuen Rekord dar.
Die Tagung des Exekutivrats der WHO im Februar 2020 ist eine ausgezeichnete Gelegenheit für Deutschland, den Wert geistigen Eigentums auf globaler Ebene hervorzuheben und dabei zu helfen, wirkliche Lösungen für dringende globale Gesundheitsprobleme zu finden.
Des Weiteren belegen auf internationalen Tagungen getätigte Aussagen seine positive Einstellung gegenüber Innovation:
- Auf der Versammlung der Weltorganisation für geistiges Eigentum im vergangenen Herbst unterstrich Deutschland: „Geistige Eigentumsrechte sind nicht nur für Unternehmen und Erfinder unentbehrlich. Auch Verbraucher und die gesamte Gesellschaft profitieren erheblich von wissensbasierter Innovation … das System [des geistigen Eigentums] ist eine entscheidende Triebkraft für Innovation und Kreativität, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.“
- In auf der Weltgesundheitsversammlung 2018 getätigten Stellungnahmen zu dem Strategieplan, mahnte der deutsche Delegierte: „Es ist zwingend erforderlich, dass wir in unserem Ansatz die Rolle von geistigem Eigentum als Anreiz für Innovationen in der medizinischen Patientenversorgung angemessen hervorheben.“ Deutschland erkannte außerdem an, dass die Rolle von geistigem Eigentum als „Anreiz für Forschung und klinischen Fortschritt“ berücksichtigt werden müsse.
Die Tagung des Exekutivrats der WHO im Februar 2020 ist eine ausgezeichnete Gelegenheit für Deutschland, den Wert geistigen Eigentums auf globaler Ebene hervorzuheben und dabei zu helfen, wirkliche Lösungen für dringende globale Gesundheitsprobleme zu finden.
Beispielsweise kann Deutschland dazu beitragen, eine ernste Diskussion über einen besseren Einsatz von Anreizen, einschließlich geistigen Eigentumsrechten, anzustoßen, um zusätzliche Forschungs- und Entwicklungsressourcen für Krankheiten, von denen Entwicklungsländer betroffen sind, zu fördern. Ebenfalls kann Deutschland unterstreichen, dass Länder, unabhängig von ihrem jeweiligen Entwicklungsgrad, solide Gesundheitssysteme brauchen, die den allgemeinen Zugang zu sicheren und bezahlbaren Arzneimitteln ermöglichen.